Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für die Vermietung von Standflächen an Aussteller der TerraExpo. Der Vermieter ist Ralf Wirtensohn.
Umwelt Arena Schweiz
Türliackerstrasse 4
8957 Spreitenbach
Die Öffnungszeit ist jeweils am Börsen-Sonntag von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Stände sind nach Messeschluss gleichentags zu räumen.
Die Aufbauzeit ist sonntags vor der Messe von 06:30 Uhr bis 09.45 Uhr.
Die Abbauzeit beginnt sofort nach der Börse um 15.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Am Ende der Abbauzeit ist der Ausstellungsstand bzw. die Ausstellungsfläche im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Der Veranstalter ist berechtigt, eventuelle Reinigungs- bzw. Reparaturarbeiten auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen. Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Bodens, der Wände und des zur Verfügung gestellten Materials. Stände oder Ausstellungsgüter, die bis 17.00 Uhr noch nicht abgebaut und abtransportiert wurden, können vom Veranstalter auf Kosten des Ausstellers unter Ausschluss der Haftung bei einem Spediteur eingelagert werden.
Für die Entsorgung von Kartonagen und dergleichen sind die Aussteller selbst verantwortlich. Der Abfall kann nicht vor Ort entsorgt werden.
Mit der Standbestätigung (Reservation auf der Website) kommt der Mietvertrag zwischen Aussteller und Veranstalter zustande. Der Veranstalter kann ohne Begründung Aussteller von der Teilnahme ausschließen.
Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Die Mietpreise verstehen sich inclusive Mehrwertsteuer. Der Mietpreis schließt die mietweise Überlassung der Standfläche während des Auf- und Abbaus sowie der Laufzeit der Veranstaltung, allgemeine Beleuchtung der Ausstellungshallen und Nebenkosten wie Stromanschluss, Strom und Wasser ein.
Der Veranstalter ist bemüht, dem Aussteller den gewünschten Stand zur Verfügung zu stellen. Im Interesse einer optimalen Einteilung der Messe kann der Veranstalter dem Aussteller jedoch jederzeit eine andere Fläche zuteilen.
Hat sich der Aussteller bis 48h vor Börsenbeginn nicht abgemeldet, muss er die kompletten Standgebühren bezahlen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, sämtliche Personen, die gegen das Reglement verstossen, ohne Entschädigung sofort von der Börse zu verweisen.
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal für den ersten gemieteten Tisch kostenlos 2 Ausstellerbändel. Weitere Ausstellerbändel werden je nach gemieteter Tischmenge gewährt.
Parkplätze sind in ausreichender Menge im Ausstellerbereich vorhanden. Es gilt die Gebührenordnung der Umwelt Arena Spreitenbach.
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Veranstaltung hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.
Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für das Ausstellungsgut und die Standeinrichtung und schließt, außer bei Vorsatz oder groben Fahrlässigkeit, auch für die Mitarbeiter der Aussteller jede Haftung für Schäden daran aus. Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren der Halle wie Feuer, Einbruch, Wasserschäden ist eine Ausstellungsversicherung abgeschlossen. Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung zur Abdeckung des Transport- und Aufenthaltsrisikos wird empfohlen.
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Falle Ramsen/SH. Dies gilt auch, wenn Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden. Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem letzten Tag der Veranstaltung.
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